Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Die nachstehenden Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung des Restaurant Chez RW (Unternehmen) mit ihren Kunden. Sie werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nach ihrer Übersendung nicht binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht. Mitarbeiter der Firma Chez-Rw sind zu mündlichen Vertragsabreden, mündlichen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und

sonstigen mündlichen Absprachen nicht befugt; ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen insoweit der schriftlichen Bestätigung durch den Unternehmer.

2.) Angebote des Unternehmers sind unverbindlich, der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung durch den Unternehmer zustande.

3.) Um eine sorgfältige Vorbereitung der Veranstaltungen zu ermöglichen, ist der Kunde verpflichtet, dem Unternehmer die genaue Anzahl der Teilnehmer mitzuteilen 7 Kalendertage vor dem Termin der Veranstaltung. Bis 4 Werktage vor der Veranstaltung werden Abweichungen in der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der als endgültig gemeldeten Zahl bis zu maximal 5% berücksichtigt und der Abrechnung zugrunde gelegt.

4.) Der Unternehmer schließt in der Regel um 01:00 Uhr. Bei Veranstaltungen über diese Zeit hinaus ist der Unternehmer berechtigt, einen Nachtzuschlag von 90,00 Euro je angefangene Stunde zu berechnen.

5.) Bei Absage der Veranstaltung ist der Unternehmer berechtigt, dem Kunde folgende Stornogebühren zu berechnen:

4 Wochen vor der Veranstaltung: 25 % der Anzahlung

2 Wochen vor der Veranstaltung: 50 % der Anzahlung

1 Woche vor der Veranstaltung: 100 % der Anzahlung

6.) Der Unternehmer behält sich vor, über die Stornierungskosten hinausgehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Auch dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten zu belegen, dass im Einzelfall kein Schaden entstanden ist, oder dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger als die Stornierungskosten ausgefallen ist.

7.) Die Rechnung ist am Tag der Veranstaltung, entweder in Bar oder mit EC-Karte zahlbar. Sondervereinbarung können nach Absprache getroffen werden.

8.) Anzahlung: Bei Veranstaltungen mit einem festgesetzten Speisenumsatz wird eine Anzahlung von 50% des zu erwartenden Speisenumsatzes bis spätestens 2 Monate vor Veranstaltungstag fällig und ist auf das Konto 752929016, Bankleitzahl 55190000 bei der Mainzer Volksbank zu überweisen.

9.) Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Schriftlichen Vereinbarung mit dem Unternehmer. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen

Bestimmungen.